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WEG Verwaltung

​Zu den Aufgabenbereichen unserer Verwaltungsgesellschaft zählen...

  • Die Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich in allen anfallenden Belangen der Gemeinschaft, § 9 b Abs. 1 WEG

  • Die Vorbereitung der durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zu fassenden Beschlüsse zur Erhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des WEG-Gemeinschaftseigentums

  • Die Einberufung, Durchführung und Protokollierung von Eigentümerversammlungen nebst anschließender Bereitstellung der Protokolle

  • Die Durchführung der durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse und Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung

  • Die Sorge für die ordnungsgemäße Versicherung des Wohnungseigentumsobjektes im für die Wohnungseigentumsanlage erforderlichen Umfang

  • Die Sorge für die Überprüfung und Anpassung der für die Wohnungseigentumsanlage abgeschlossenen Dienst-, Versorgungs- und Wartungsverträge

  • Die Sorge für die Einhaltung der im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme ggf. bestehenden Hausordnung

  • Die Einholung von Angeboten zur Erhaltung, Instandhaltung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums

  • Die Überwachung der ordnungsgemäßen Ausführungen von beauftragten haushaltsnahen und handwerklichen Dienstleistungen, obgleich Erhaltungs-, Reparaturmaßnahmen oder regelmäßig wiederkehrender Objektpflegemaßnahmen

  • Die enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

  • Die Abwicklung bei auftretenden Schäden am Gemeinschaftseigentum sowie Organisation bei der Schadensermittlung sowie -beseitigung

  • Die Sorge für die Einhaltung der Gemeinschaftsordnung

  • Die Einrichtung und Verwaltung von Hausgeld- und Erhaltungsrücklagekonten

  • Die Überwachung der Lasten- und Kostenbeiträgen durch

    • Vornahme von Zahlungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft

    • Entgegennahme von Zahlungen und Leistungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft

    • Übernahme der Belegprüfung

  • Das Erstellen der Jahresabrechnung über die entstandenen Kosten und die gezahlten Vorschüsse

  • Das Erstellen von Wirtschaftsplänen

  • Die Entgegennahme und Verwaltung von Vorschüssen der Wohnungseigentümer

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