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WEG Verwaltung
Zu den Aufgabenbereichen unserer Verwaltungsgesellschaft zählen...
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Die Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich in allen anfallenden Belangen der Gemeinschaft, § 9 b Abs. 1 WEG
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Die Vorbereitung der durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zu fassenden Beschlüsse zur Erhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des WEG-Gemeinschaftseigentums
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Die Einberufung, Durchführung und Protokollierung von Eigentümerversammlungen nebst anschließender Bereitstellung der Protokolle
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Die Durchführung der durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse und Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung
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Die Sorge für die ordnungsgemäße Versicherung des Wohnungseigentumsobjektes im für die Wohnungseigentumsanlage erforderlichen Umfang
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Die Sorge für die Überprüfung und Anpassung der für die Wohnungseigentumsanlage abgeschlossenen Dienst-, Versorgungs- und Wartungsverträge
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Die Sorge für die Einhaltung der im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme ggf. bestehenden Hausordnung
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Die Einholung von Angeboten zur Erhaltung, Instandhaltung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
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Die Überwachung der ordnungsgemäßen Ausführungen von beauftragten haushaltsnahen und handwerklichen Dienstleistungen, obgleich Erhaltungs-, Reparaturmaßnahmen oder regelmäßig wiederkehrender Objektpflegemaßnahmen
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Die enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
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Die Abwicklung bei auftretenden Schäden am Gemeinschaftseigentum sowie Organisation bei der Schadensermittlung sowie -beseitigung
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Die Sorge für die Einhaltung der Gemeinschaftsordnung
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Die Einrichtung und Verwaltung von Hausgeld- und Erhaltungsrücklagekonten
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Die Überwachung der Lasten- und Kostenbeiträgen durch
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Vornahme von Zahlungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft
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Entgegennahme von Zahlungen und Leistungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft
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Übernahme der Belegprüfung
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Das Erstellen der Jahresabrechnung über die entstandenen Kosten und die gezahlten Vorschüsse
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Das Erstellen von Wirtschaftsplänen
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Die Entgegennahme und Verwaltung von Vorschüssen der Wohnungseigentümer